Die Planung und Gestaltung von Verträgen gehört zu unserer Kernkompetenz. Wir arbeiten problemorientiert und achten auf einen verständlichen Vertragsstil.
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Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge. Wir fassen mit Ihnen Ihren Fall an. Wir führen für Sie Verhandlungen oder vertreten Sie vor Gericht.
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Bekanntlich ist die dritte Vertragspartei die Steuerverwaltung. Wir helfen Ihnen vorausschauend Steuerfallen zu vermeiden und unterstützen Sie und ihr Unternehmen vorausschauend bei der Steuerplanung.
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Grundstückeigentümer

LANDWIRTSCHAFTSLAND UND LANDWIRTSCHAFTSBETRIEB

Beratung im bäuerlichen Bodenrecht und Einholen von Bewilligungen beim Regierungsstatthalter

Ausarbeiten von Kauf- und Abtretungsverträgen

Errichtung von Dienstbarkeiten wie Quellenrechte, Wegrechte, etc.

BAULAND UND ÜBERBAUUNG

Beratung bei der Gestaltung von Überbauungen

Ausarbeiten von Kaufverträgen und Werkverträgen

NACHFOLGE FÜR DIE FAMILIENLIEGENSCHAFT

Beratung bei der Übertragung der Familienliegenschaft an die nächste Generation

Ausarbeiten von Abtretungsverträgen

MEHRFAMILIENHAUS

Aufteilung in Stockwerkeigentum

Ausarbeiten von Nutzungs- und Verwaltungsreglementen

STEUERBERATUNG BEI DER ÜBERTRAGUNG VON GRUNDSTÜCKEN

Prüfung, Gestaltung und Optimierung der Verträge mit Blick auf die Steuerfolgen

Unternehmer

GRÜNDUNG VON GESELLSCHAFTEN

Beratung über die Wahl der Gesellschaftsform

Ausarbeiten von Gründungsdokumenten und Statuten für die Gesellschaft

UMSTRUKTURIERUNG VON GESELLSCHAFTEN

Fusion, Umwandlung, Spaltung

Ausarbeiten der Umstrukturierungsdokumente

KAPITALERHÖHUNG UND KAPITALHERABSETZUNG

Ausarbeiten der Beschlussprotokolle

Steuerberatung bei der Unternehmensnachfolge und bei Umstrukturierungen

Prüfen von Varianten und Umsetzung in aussergewöhnlichen Situationen

Privatpersonen

VORSORGE FÜR DEN FALL DER URTEILSUNFÄHIGKEIT

Ausarbeiten von Vorsorgeaufträgen

VORSORGE FÜR DEN TODESFALL

Ausarbeiten von Ehe- und Erbverträgen sowie Testamente

Gründung von Stiftungen

DURCHFÜHRUNG DER NACHLASSABWICKLUNG IM TODESFALL

Erstellen von Inventaren

Durchführung der Erbteilung

Übernahme der Willensvollstreckung

STEUERBERATUNG BEI SCHENKUNGEN UND ERBSCHAFTEN

Vorausschauende Planung der Steuerfolgen

HALDEMANN

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